Delegierte

Am ersten Elternabend zu Beginn des Schuljahrs werden ein bis zwei Klassendelegierte (Elternratsmitglieder) pro Kindergarten/Klasse gewählt. Stimmberechtigt und wählbar sind alle Eltern von Kindern der jeweiligen Klasse. Gewählt wird offen mit einfachem Mehr der abgegebenen Stimmen. Die Wahl gilt für ein Jahr. Eine Wiederwahl ist möglich.

Den Elternratsmitgliedern kommen unter anderem folgende Aufgaben und Kompetenzen zu:

  • Ansprechpartner für Eltern und Lehrpersonen ihres Kindergartens bzw. ihrer Klasse
  • Vertretung und Einbringung der Anliegen und Interessen der Eltern ihres Kindergartens bzw. ihrer Klasse in den Elternrat
  • Festlegung von Zielen und Schwerpunkten der Elterratstätigkeit im Schuljahr
  • Planung und Umsetzung von Projekten im Elternrat und innerhalb der Arbeitsgruppen
  • Mithilfe bei Projekten in einer der anderen Arbeitsgruppen, soweit notwendig und möglich
  • Delegation von Aufgaben an weitere, der Schule Untermoos zugewandte Personen
  • Erteilung von Aufträgen im Einzelfall an den Vorstand
  • Teilnahme an den Elternratssitzungen und Mitwirkung in den Arbeitsgemeinschaften
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